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Wie Erreiche Ich 65 Prozent Erneuerbare Energie? Welche Heizsysteme Die Gesetzlichen Anforderungen Erfüllen Können

Bei einer Heizungsberatung höre ich oft zuerst dieselbe Frage: „Muss ich jetzt sofort eine Wärmepumpe einbauen?“ Dahinter steckt meist kein Widerstand gegen neue Technik, sondern die Sorge, eine teure Entscheidung zu treffen, die rechtlich oder im eigenen Haus nicht passt. Die Antwort hängt tatsächlich von mehreren Dingen ab: vom Gebäude, vom Zeitpunkt des Heizungstauschs und davon, ob die Kommune bereits eine Wärmeplanung vorgelegt hat.

Die oft genannten 65 Prozent erneuerbare Energie sind eine Vorgabe des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für neu eingebaute Heizungen. Sie bedeutet nicht, dass der gesamte Energieverbrauch eines Hauses zu 65 Prozent erneuerbar sein muss. Entscheidend ist, dass die neue Heizungsanlage die gesetzlich festgelegte Anforderung erfüllt. Dafür gibt es mehrere Wege – allerdings sind sie nicht für jedes Gebäude gleich einfach umzusetzen.

Wann die 65-Prozent-Regel für Sie gilt

In Neubauten innerhalb eines Neubaugebiets gilt die Vorgabe grundsätzlich seit dem 1. Januar 2024. Bei bestehenden Gebäuden ist die Lage weniger unmittelbar. Dort hängt der Zeitpunkt unter anderem von der kommunalen Wärmeplanung ab. Größere Städte müssen ihre Wärmeplanung grundsätzlich bis zum 30. Juni 2026 vorlegen, kleinere Kommunen bis zum 30. Juni 2028. Wird ein Gebiet früher verbindlich als Wärme- oder Wasserstoffnetzausbaugebiet ausgewiesen, können die Anforderungen dort ebenfalls früher greifen.

Solange die Übergangsregelung gilt, darf in vielen Bestandsgebäuden weiterhin eine Heizung eingebaut werden, die nicht sofort die 65-Prozent-Anforderung erfüllt. Das ist aber keine pauschale Empfehlung, noch schnell einen Gas- oder Ölkessel zu kaufen. Für bestimmte neu installierte fossile Heizungen gelten steigende Anforderungen an den Anteil erneuerbarer Brennstoffe: ab 2029 mindestens 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent. Die Einzelheiten und Ausnahmen hängen vom konkreten Fall ab. Vor dem Einbau einer Gas- oder Ölheizung ist außerdem eine Beratung vorgeschrieben, die über mögliche Kosten und die Folgen der gesetzlichen Vorgaben informieren soll.

Eine funktionierende Heizung muss nicht allein deshalb ersetzt werden, weil das GEG in Kraft ist. Auch eine Reparatur ist grundsätzlich etwas anderes als der Einbau einer neuen Anlage. Fällt ein alter Kessel aus, können Übergangsregeln greifen; die Fristen und Möglichkeiten sollte man dann nicht aus einem allgemeinen Internetbeitrag ableiten, sondern für das eigene Haus prüfen lassen.

Die Wärmepumpe ist oft der geradlinigste Weg – aber nicht automatisch der beste

Eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe erfüllt die 65-Prozent-Anforderung grundsätzlich als Heizsystem. Sie entzieht der Außenluft, dem Erdreich oder dem Grundwasser Wärme und hebt deren Temperatur für Heizung und Warmwasser an. Das macht sie rechtlich vergleichsweise unkompliziert. Ob sie auch wirtschaftlich und technisch gut zum Haus passt, ist eine andere Frage.

In einem gut gedämmten Haus mit ausreichend großen Heizflächen arbeitet eine Wärmepumpe meist besonders effizient. In einem älteren Gebäude mit kleinen Heizkörpern kann sie ebenfalls funktionieren; entscheidend ist nicht allein das Baujahr. Bei einer Besichtigung prüfe ich zunächst, welche Vorlauftemperatur das Haus an kalten Tagen tatsächlich braucht. Wenn einzelne Räume nur mit sehr heißem Heizwasser warm werden, lohnt es sich, Heizflächen, hydraulischen Abgleich und mögliche Dämmmaßnahmen genauer anzuschauen. Manchmal reicht es, einige Heizkörper zu vergrößern, statt das ganze Haus umfassend zu sanieren.

Auch der Standort der Außeneinheit, Schallschutz und Platz für Speicher gehören zur Planung. Wer diese Punkte erst nach dem Kauf klärt, erlebt leicht unangenehme Überraschungen. Eine seriöse Auslegung beruht deshalb auf einer Heizlastberechnung und nicht bloß auf der Leistung des alten Kessels.

Fernwärme und andere gesetzlich anerkannte Wege

Ein Anschluss an ein Wärmenetz kann die einfachste Lösung sein, wenn ein verlässliches Netz in der Straße liegt und der Anschluss wirtschaftlich vertretbar ist. Die Wärme kommt dann zentral ins Haus; die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen hängt vom Netz und den dafür geltenden Nachweisen ab. Fragen Sie den Versorger nach den erforderlichen Unterlagen und danach, wie sich der Energiemix des Netzes entwickeln soll. Ein Anschlussvertrag allein beantwortet nicht jede Frage zur tatsächlichen Versorgung.

Auch bestimmte Biomasseheizungen, etwa Anlagen für Holz oder Pellets, können die Vorgabe erfüllen. Sie sind jedoch nicht automatisch die passende Wahl, nur weil der Brennstoff nachwachsend ist. Lagerraum, Anlieferung, Wartung, Emissionen und Brennstoffqualität spielen eine erhebliche Rolle. Bei einer Pelletheizung sollte man sich zum Beispiel nicht nur den Kessel zeigen lassen, sondern auch überlegen, wie Pellets in den Lagerraum gelangen und ob die Zufahrt für die Lieferung geeignet ist.

Solarthermie kann ebenfalls zur Erfüllung beitragen. Eine kleine Anlage auf dem Dach reicht dafür nicht zwangsläufig aus. Entscheidend sind unter anderem die Dimensionierung und der tatsächliche Beitrag zur Wärmeversorgung. Häufig wird Solarthermie deshalb mit einem anderen Heizsystem kombiniert. Ebenso können bestimmte Hybridheizungen die Anforderungen erfüllen, wenn der erneuerbare Teil ausreichend dimensioniert ist und die Steuerung dafür sorgt, dass er tatsächlich zum Einsatz kommt.

Heizlösung Was bei der Prüfung wichtig ist Typischer Stolperstein
Wärmepumpe Heizlast, Vorlauftemperatur, Aufstellort Auslegung nur nach dem alten Kessel
Wärmenetz Nachweis des Versorgers und Entwicklung des Netzes Unklarheit über Anschluss und Kosten
Biomasse Brennstofflager, Emissionen, Wartung Platzbedarf und laufender Aufwand werden unterschätzt
Hybridheizung Leistung und Zusammenspiel der erneuerbaren Komponente Erneuerbarer Anteil ist nur auf dem Papier ausreichend
Wasserstofffähige Gasheizung Gebietsausweisung, Netzplanung und verbindliche Umstellung „H₂-ready“ wird mit gesicherter Wasserstoffversorgung verwechselt

Hybrid, Wasserstoff und individuelle Nachweise

Eine Hybridheizung kombiniert erneuerbare Wärme mit einem weiteren Wärmeerzeuger, häufig eine Wärmepumpe mit einem Gas- oder Ölkessel. Sie kann sinnvoll sein, wenn die Wärmepumpe den überwiegenden Bedarf effizient deckt und der zweite Wärmeerzeuger nur bei Spitzenlast einspringt. In der Praxis kommt es auf die Auslegung und Regelung an. Ein System, bei dem der fossile Kessel regelmäßig den Hauptteil der Wärme liefert, wird nicht dadurch passend, dass zusätzlich eine kleine Wärmepumpe installiert ist.

Bei einer sogenannten Wasserstoff-ready-Gasheizung ist besondere Vorsicht angebracht. Die technische Fähigkeit, später Wasserstoff zu verbrennen, bedeutet nicht, dass Wasserstoff vor Ort verfügbar sein wird. Für diesen Weg gelten Bedingungen, die unter anderem mit der kommunalen Planung, einer verbindlichen Umstellung des Netzes und den erforderlichen Fristen zusammenhängen. Bevor man diese Option einplant, sollte man sich schriftlich bestätigen lassen, welche konkreten Voraussetzungen im eigenen Gebiet erfüllt sind.

Das GEG lässt außerdem individuelle Nachweise zu. Damit kann eine Heizungsanlage auch dann anerkannt werden, wenn sie nicht einfach einer standardisierten Erfüllungsoption entspricht. Dafür braucht es jedoch eine nachvollziehbare technische Berechnung. Das ist meist etwas für eine Energieberaterin, einen Energieberater oder eine fachkundige Planung – kein Weg, den man durch eine unverbindliche Produktangabe des Herstellers ersetzt.

Was ich vor einer Entscheidung klären würde

Ich würde zuerst drei Fragen voneinander trennen: Wann muss die neue Anlage die Vorgabe erfüllen? Welche Technik ist am Gebäude sinnvoll umsetzbar? Und welche Kosten entstehen nicht nur beim Einbau, sondern auch im Betrieb? Der erste Punkt lässt sich bei der Kommune und anhand des konkreten Einbauzeitpunkts klären. Für den zweiten braucht es einen Blick auf Heizlast, Heizflächen und Platzverhältnisse. Beim dritten sollte man Strom- oder Brennstoffkosten, Wartung und mögliche Anschlusskosten gemeinsam betrachten.

Ein häufiger Fehler ist, Angebote nur anhand der Kesselleistung und des Anschaffungspreises zu vergleichen. Ein günstigeres Gerät kann später teuer werden, wenn es falsch dimensioniert ist oder notwendige Umbauten erst während der Installation auffallen. Bitten Sie deshalb um eine klare Beschreibung der geplanten Leistung, der erwarteten Vorlauftemperaturen und der Nachweise, mit denen die gesetzliche Anforderung erfüllt werden soll. Bei einer Übergangslösung sollte auch schriftlich festgehalten werden, welche weiteren Pflichten später entstehen können.

Die 65-Prozent-Regel führt also nicht zu einer einzigen passenden Heizung für alle Häuser. Sie setzt einen Rahmen, innerhalb dessen Wärmepumpe, Wärmenetz, Biomasse oder eine sorgfältig geplante Kombination infrage kommen können. Für Eigentümerinnen und Eigentümer ist die wichtigste Entscheidung oft nicht, welches Gerät gerade am häufigsten empfohlen wird, sondern welche Lösung zum Gebäude und zur örtlichen Infrastruktur passt. Wenn diese beiden Dinge sauber geprüft sind, wird aus einer Gesetzesvorgabe ein konkreter Plan – und aus dem Heizungstausch eine Entscheidung, mit der man auch nach dem ersten Winter noch gut leben kann.

Foto von virgil maierean auf Unsplash

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